Sexuelle Vielfalt - Gegenstand staatlicher Erziehung?

Die »Sexualpädagogik der Vielfalt« hat in den letzten Jahren zunehmend Eingang in die politischen Zielsetzungen und schulischen Reformbestrebungen der Bundesländer gefunden. Während einerseits zu ihrer Rechtfertigung auf das Ziel des Diskriminierungsabbaus verwiesen wird, wird andererseits befürchtet, dass durch sie die sexuelle Vielfalt, die Frühsexualisierung der Kinder sowie deren sexueller Missbrauch gefördert werden. Obgleich die »Sexualpädagogik der Vielfalt« demgemäß Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Diskussion ist, fehlt in der öffentlichen Auseinandersetzung bislang die Berücksichtigung des grundgesetzlichen Rahmens, in den sie sich in der staatlichen Schule einzufügen hat. Insbesondere mangelt es an einer näheren Befassung mit der Frage, ob mit ihrer Einführung verfassungsrechtliche Grenzen überschritten werden. Dieser Befund ist den Beiträgen des vorliegenden Sammelbandes Anlass, sich der sexuellen Vielfalt als Gegenstand staatlicher Erziehung in der Schule zu widmen und aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Disziplinen Grund und Rechtfertigung der schulischen Sexualpädagogik, die an sie zu stellenden Anforderungen sowie die ihr zu ziehenden pädagogischen und verfassungsrechtlichen Grenzen zu untersuchen. Ihr gemeinsames Augenmerk gilt hierbei der Frage, ob sich die »Sexualpädagogik der Vielfalt« nach Intention wie praktischer Ausgestaltung innerhalb der im Einzelnen zu entfaltenden Grenzen hält. Hervorgegangen sind die Abhandlungen aus Vorträgen, die 2015 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft auf deren Generalversammlung in Bonn gehalten worden sind.

Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.

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Staat und Politik Arnd Uhle

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