Neuere Entwicklungen im Kompetenzrecht.

Die Föderalismusreform von 2006 ist aufgrund der durch sie vorgenommenen Neujustierung des Kompetenzrechts zur umfassendsten Verfassungsreform in der Geschichte des Grundgesetzes geworden. Bestehende Unklarheiten zu erörtern und Lösungswege für ungeklärte Fragen vorzustellen, ist Anliegen der Beiträge des Sammelbandes. Diese sind hervorgegangen aus Vorträgen, die am 28. und 29. Juni 2012 in Dresden im Rahmen einer kompetenzrechtlichen Fachtagung gehalten und diskutiert wurden. Inhaltlich spannte diese Tagung den Bogen von den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der grundgesetzlichen Kompetenzordnung bis zu deren Charakteristika und von den durch die Föderalismusreform veränderten Kompetenzmaterien bis zu den kompetenzrechtlichen Übergangsbestimmungen. Gegenstand der Betrachtung waren sowohl strukturelle Änderungen als auch detailbezogene kompetenzrechtliche Modifikationen, wie etwa Abgrenzungsfragen, die durch die Zuweisung von Teilen bislang einheitlicher Kompetenzmaterien an die Länder entstehen.

Prof. Dr. Markus Heintzen, Studium der Rechtswissenschaft und der Philosophie an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation am dortigen Institut für Öffentliches Recht, venia legendi für Öffentliches Recht und Europarecht. Universitäts-Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg von 1994 bis 1997. Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Verwaltungs- und Steuerrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin sowie Vertrauensdozent der Konrad-Adenauer-Stiftung. Autor u.a. in den Grundgesetz-Kommentaren von Mangoldt/Klein/Starck und von Münch/Kunig, im Bonner Kommentar zum Grundgesetz, in den Handbüchern des Staatsrechts und des Staatskirchenrechts sowie in weiteren Standardwerken. Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.

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