Personalismus.

Einheitlicher Gegenstand dieser staatsrechtlichen Arbeit ist die »menschliche Persönlichkeit«. In ihren individualethischen Ausprägungen und Kräften ist sie Grundlage der grundgesetzlichen Demokratie. In dieser schwächt sich bisher staatstragender »Transpersonalismus« in seinen herkömmlichen religiösen, familiären, machtstaatlichen Formen ab; er wird nicht nur ökonomisch umgeformt, er wandelt sich in eine »Freiheit als (neue) ethische Staatsgrundlage«. Sittliche Bindung des Staates, das menschliche »Gewissen« finden Anerkennung; in Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Föderalismus prägt Individualethik sich aus. Ihre rechtlichen Gehalte in Menschenwürde, Persönlichkeitsrecht, Gleichheit, Meinungsfreiheit, Ehe / Familie, Beruf und im Privateigentum werden herausgestellt. Diese »menschliche Ethik« wirkt bis ins Staatsorganisationsrecht des Grundgesetzes. Dies ist eine Gemeinschaftsordnung als individualethische Verfassung. In diesem ihrem Kerngehalt muss sie klar werden - bewusst bleiben.

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