Warum gelang es in der Klimarahmenkonvention von 1992 nicht, konkrete Reduktionsziele festzulegen?

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Thema: Internationale Organisationen, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Internationale Institutionen, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Jahr 1992 markiert mit der Verabschiedung der Klimarahmenkonvention (KRK) durch 154 Staaten auf der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro einen wichtigen Punkt in den internationalen Bemühungen zum Klimaschutz, die mit dem 1988 eingerichteten Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) begonnen hatten (Fischer, Wolfgang 1992, S. 2). Allerdings gelang es in den 15-monatigen Verhandlungen nicht, sich auf konkrete Reduktionsziele und Zeitvorgaben zu einigen, was u.a. von Steffan als eine der großen Schwächen des Regimes gedeutet wird (Steffan, Martin 1994, S. 119). Fischer und Holtrup äußern sich hierzu: 'Es überrascht nicht, daß Umweltschützer und einige Staaten schon 1992 über solche Bestimmungen unglücklich waren und sich schärfere, klarere Regelungen gewünscht hätten. Anderen Ländern, etwa den Ölexporteuren, gingen sie indes schon zu weit, und für die USA waren sie das äußerste, was sie mitzutragen bereit waren. Kurz, in der KRK ist, wie in einem Schnappschuß, das festgehalten, auf das sich die Staaten zu Beginn der 90er Jahre einigen konnten' (Fischer/Holtrup 1998, S. 255). Ziel der vorliegenden Arbeit soll es sein, der Frage nachzugehen, warum es nicht gelang, sich auf bindende Reduktionspflichten und konkrete Zeitpläne zu verständigen. Hierzu soll exemplarisch der Nord-Nord-Konflikt genauer analysiert werden, wobei die beiden Hauptkontrahenten USA und EG/ EFTAStaaten (die ich im weiteren der Einfachheit halber als EG bezeichnen werde) untersucht werden sollen. In einem ersten Schritt werde ich zunächst die beiden Akteure und ihre Verhandlungsposition kurz darstellen, bevor ich mich in einem zweiten Schritt mit der Frage befasse, welche Erklärungen es für die konträren Positionen der Gegenspieler gibt. Dazu werde ich den Blick auf innenpolitische Faktoren richten, wobei sowohl das Vorhandensein, als auch der Einfluß von Umweltschutz- und Wirtschaftsinteressen, sowie institutionelle Faktoren untersucht werden sollen. Schließlich soll im letzten Gliederungspunkt aufgezeigt werden, wie es auf Grund der Interessengruppen in Verbindung mit institutionellen Gegebenheiten zu einer, im spieltheoretischen Sinn, ramboähnlichen Situation kam, die meiner Meinung nach dazu führte, dass es in der Klimarahmenkonvention nicht zur Aufnahme von verbindlichen Reduktionspflichten kam. [...]